Der Kunde verpflichtet sich ZOLLIKONLINE die einmaligen und monatlich wiederkehrenden Gebühren der bestellten Dienstleistungen innerhalb der ordentlichen Zahlungsfrist zu entrichten.
ZOLLIKONLINE steht es frei, eine Kaution als Sicherstellung im Umfang einer Jahresrechnung zu verlangen. Eine allfällig erhobene Kaution wird bei Abonnementsende und Verrechnung zurückerstattet.
ZOLLIKONLINE steht es frei für 2. und 3. Mahnungen eine Umtriebsentschädigung von je CHF 20.-, respektive CHF 80.- zu erheben.
ZOLLIKONLINE kann die monatlichen Gebühren anpassen und teilt dies dem Kunden schriftlich mit. Diesfalls hat der Kunde das Recht, den Vertrag im Rahmen von Ziff. 3 zu kündigen. Trifft die Kündigung nicht innerhalb von 30 Tagen seit dem Datum der Mitteilung über die Anpassung der Gebühren bei ZOLLIKONLINE ein, so gilt die Anpassung als vom Kunden genehmigt.
Bei Verlust oder Beschädigung (auch rein optisch) der von ZOLLIKONLINE dem Kunden zur Miete überlassener Hardware, verrechnet ZOLLIKONLINE dem Kunden CHF 330.-.
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwölf (12) Monate. Die Vereinbarung kann mit einer Frist von drei (3) Monaten jeweils per Ende Monat schriftlich (Brief, Email) gekündigt werden. Bei vorzeitiger Vertragskündigung wird eine Strafgebühr erhoben.
Änderungen dieses Vertrages (einschliesslich dieser Bestimmung) bedürfen der Schriftform.
Die Haftung für sämtliche direkten und indirekten Schäden die sich aus der Signallieferung ergeben können, wie entgangener Gewinn, Mängelfolgeschäden, sonstige Vermögensschäden, etc. wird ausdrücklich wegbedungen.
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