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Neue Genossenschafter sind jederzeit willkommen. Voaussetzung ist Wohnsitz in der Gemeinde Zollikon oder aktive Verbundenheit. Pro Haushalt wird nur eine Person als Genossenschafter aufgenommen. Aktives Interesse an ZOLLIKONLINE und die Teilnahme an den Generalversammlungen und Genossenschafter-Events sind ausdrücklich erwünscht.
Interessierten Personen werden die Statuten der ZOLLIKONLINE zugestellt. Der Antrag zur Aufnahme als Genossenschafter muss schriftlich erfolgen. Die Verwaltung entscheidet anlässlich einer Verwaltungssitzung über die Aufnahme. Dem Antragsteller wird der Entscheid schriftlich mitgeteilt.
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