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BERATUNG UND SUPPORT

Es ist uns wichtig, dass Sie die Dienste von ZOLLIKONLINE optimal nutzen können. Rufen Sie uns an unter 044 395 44 99, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Ausserbetriebnahme Kabelnetz in der Gemeinde Zollikon

Das Glasfasernetz in der Gemeinde Zollikon ist nahezu fertig ausgebaut, damit beginnt nun im Frühling 2025 die etappenweise Ausserbetriebnahme des koaxialen Kabelnetzes. Die Ausserbetriebnahme des letzten Gebiets ist für Ende 2025 geplant.

Ab dem Zeitpunkt der Abschaltung können über den Koax-Kabelanschluss keine Radio- und TV-Sender mehr empfangen werden. Die Bewohner der betroffenen Liegenschaften werden vor der Abschaltung jeweils vorgängig und rechtzeitig angeschrieben.

Darum ist JETZT der richtige Zeitpunkt, um den Wechsel auf Glasfasern zu vollziehen! Um herauszufinden welches Angebot für Sie passt, bieten wir Ihnen eine kostenlose Beratung bei Ihnen zuhause an – oder Sie können sich telefonisch oder persönlich in unserem Shop über Ihre Möglichkeiten informieren.

Auch finanziell lohnt sich bereits jetzt ein Wechsel auf das Glasfasernetz; das «alte» TV-Grundangebot mit gut 80 Sendern auf dem koaxialen Netz kostet monatlich CHF 35.–; das Glasfaser-Basisabo «Fiber Basic» hat über 180 TV-Sender und dazu noch 50 Mbit/s-Internet und kostet CHF 30.–/Monat. Das Abo beinhaltet unsere TV-App, diese kann auf mehreren Geräten (Fernseher, Tablets, Handys, Apple TV-Box, Google Chrome-Stick, etc.) installiert und gleichzeitig betrieben werden.

Bitte nehmen Sie mit uns rechtzeitig Kontakt auf, um den nötigen Sprung auf das Glasfasernetz nicht zu verpassen!

GENOSSENSCHAFTER WERDEN

Neue Genossenschafter sind jederzeit willkommen. Voaussetzung ist Wohnsitz in der Gemeinde Zollikon oder aktive Verbundenheit. Pro Haushalt wird nur eine Person als Genossenschafter aufgenommen. Aktives Interesse an ZOLLIKONLINE und die Teilnahme an den Generalversammlungen und Genossenschafter-Events sind ausdrücklich erwünscht.

Interessierten Personen werden die Statuten der ZOLLIKONLINE zugestellt. Der Antrag zur Aufnahme als Genossenschafter muss schriftlich erfolgen. Die Verwaltung entscheidet anlässlich einer Verwaltungssitzung über die Aufnahme. Dem Antragsteller wird der Entscheid schriftlich mitgeteilt.