Es ist uns wichtig, dass Sie die Dienste von ZOLLIKONLINE optimal nutzen können. Rufen Sie uns an unter 044 395 44 99, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
Sind die Glasfaser-Abonnemente von ZOLLIKONLINE überall erhältlich?
Überall in der Gemeinde Zollikon, wo Ihre Wohnung oder EFH über unseren Glasfaser-Anschluss verfügt. Die Liegenschaften welche mit Koax-Kabel erschlossen sind, können Zusatz-Abonnemente von upc abschliessen.
Wann wird meine Liegenschaft mit Glasfasern erschlossen?
Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unserem Shop, gerne informieren wir Sie über die Ausbaupläne.
Wie hoch sind die Kosten für einen Glasfaser-Anschluss?
Die Kosten für die Erschliessung des Gebäudes bis und mit Glasfasersteckdose (OTO), werden während dem Rollout von ZOLLIKONLINE übernommen.
Wie lange ist die Mindestvertragsdauer?
Die Mindestvertragsdauer sind 12 Monate.
Wann kann ich meinen Vertrag künden?
Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist (jeweils per Ende Monat) aufheben.
Ich habe ein Abonnement für TV und es werden nicht alle Sender angezeigt.
Führen Sie einen Sendersuchlauf auf Ihrem Fernseher durch.
Kann ich meine Rufnummer bei einem Wechsel zu ZOLLIKONLINE behalten?
Ja, der Wechsel wird durch eine Portierung durchgeführt. Hierzu benötigen wir das ausgefüllte und unterzeichnete Portierungsformular.
Muss ich weiterhin die Kabelnetz-Grundgebühr bezahlen wenn ich auf das Glasfasernetz umsteige?
Unsere Glasfaser-Abonnemente beinhalten bereits die Grundgebühr und muss nicht mehr separat bezahlt werden (z.B. über die Nebenkosten).
Wird bei einem Wechsel zu ZOLLIKONLINE der Vertrag mit meinem bisherigen Anbieter automatisch gekündigt?
Nein, die Kündigung muss zwingend von Ihnen durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Anbieters.
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Bitte melden Sie Ihren Umzug (Adressänderung) so schnell wie möglich. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde prüfen wir die Verfügbarkeit eines Glasfaseranschlusses an Ihrer neuen Adresse. Bei einem Umzug ausserhalb der Gemeinde können unsere Dienste leider nicht mehr genutzt werden.
Neue Genossenschafter sind jederzeit willkommen. Voaussetzung ist Wohnsitz in der Gemeinde Zollikon oder aktive Verbundenheit. Pro Haushalt wird nur eine Person als Genossenschafter aufgenommen. Aktives Interesse an ZOLLIKONLINE und die Teilnahme an den Generalversammlungen und Genossenschafter-Events sind ausdrücklich erwünscht.
Interessierten Personen werden die Statuten der ZOLLIKONLINE zugestellt. Der Antrag zur Aufnahme als Genossenschafter muss schriftlich erfolgen. Die Verwaltung entscheidet anlässlich einer Verwaltungssitzung über die Aufnahme. Dem Antragsteller wird der Entscheid schriftlich mitgeteilt.